Hier ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4821)
AnzeigeA. Ziel
Die allgemeine Wehrpflicht stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Ihre konkrete Ausgestaltung und Durchführung ist deshalb auf ihre weitere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hin regelmäßig zu überprüfen. Als Ergebnis einer auf den verfassungsrechtlichen Auftrag der Bundeswehr bezogenen umfassenden Abwägung der Grundrechte der jungen Männer, sicherheits- und gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte sowie wirtschafts- und allgemeinpolitischer Aspekte soll die Bundeswehr neu ausgerichtet und die gesetzliche Verpflichtung zur Wehrdienstleistung nach dem Wehrpflichtgesetz außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ausgesetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage sind die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht mehr zu rechtfertigen.
Gleichzeitig mit der Aussetzung der Pflichtdienste im Wehrpflichtgesetz wird der gleichfalls im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Auf diese Weise sollen Freiheit und Verantwortung neu austariert werden.
B. Lösung
Änderung des Wehrpflichtgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/4821 | 21.02.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/5239 | 23.03.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
17/5243 | 23.03.2011 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/4821, 17/5239 |
17/5244 | 23.03.2011 | Änderungsantrag der Abgeordneten Agnes Malczak, Kai Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):