Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 610-6-2
Für Wasserkraftwerke, deren Bau vor 1991 begonnen wurde, gelten für die ersten 20 Jahre des Betriebs gewisse Steuervergünstigungen. Auf neuere Anlagen ist die Verordnung nicht mehr anzuwenden.
Hier ist die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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