Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3674)
AnzeigeA. Ziel
Das Instrument des Vermittlungsgutscheins und die Förderung der Ich-AG sollen weiterentwickelt werden. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll das Vermögen von Kindern besser geschützt werden.
B. Lösung
Die Erprobung des Vermittlungsgutscheins wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, der Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins entsteht bereits nach 6-wöchiger Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig wird dem Missbrauch durch Veränderung der Auszahlungsregelungen entgegengewirkt.
Mit der Einführung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle beim Existenzgründungszuschuss wird die Förderung auf tragfähige Vorhaben beschränkt. Die Grundfreibeträge zur Schonung des Vermögens minderjähriger Kinder werden erheblich erhöht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3674 | 6.9.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/3737 | 22.9.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):