Zurück zur Hauptseite

Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 19.11.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 61 vom 26.11.2004.

Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3674)

A. Ziel

Das Instrument des Vermittlungsgutscheins und die Förderung der Ich-AG sollen weiterentwickelt werden. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll das Vermögen von Kindern besser geschützt werden.

B. Lösung

Die Erprobung des Vermittlungsgutscheins wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, der Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins entsteht bereits nach 6-wöchiger Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig wird dem Missbrauch durch Veränderung der Auszahlungsregelungen entgegengewirkt.

Mit der Einführung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle beim Existenzgründungszuschuss wird die Förderung auf tragfähige Vorhaben beschränkt. Die Grundfreibeträge zur Schonung des Vermögens minderjähriger Kinder werden erheblich erhöht.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3674 6.9.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/3737 22.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze