Rechtsbereich: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht FNA Nr. 424-5-4
Auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es eine Form der Prozesskostenhilfe, die Verfahrenskostenhilfe. Was der dafür beigeordnete Vertreter als Gebühren erhält und nach welchem Verfahren, ist in diesem Gesetz geregelt.
Hier ist das Vertretergebühren-Erstattungsgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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