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Vertretergebühren-Erstattungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen)

In der Fassung vom 18.7.1953, zuletzt geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10.10.2013.

Rechtsbereich: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht      FNA Nr. 424-5-4

Auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es eine Form der Prozesskostenhilfe, die Verfahrenskostenhilfe. Was der dafür beigeordnete Vertreter als Gebühren erhält und nach welchem Verfahren, ist in diesem Gesetz geregelt.

Hier ist das Vertretergebühren-Erstattungsgesetz im WWW zu finden:

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