Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll
(Langtitel: Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998)
In der Fassung vom 29.1.2000.
Rechtsbereich: Atomrecht
FNA Nr. 751-15
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