Hier ist das Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1417)
AnzeigeA. Ziel
Durch das Ausführungsgesetz sollen die Regelungen des Zusatzprotokolls, das von der Bundesrepublik Deutschland am 22. September 1998 in Wien unterzeichnet wurde, in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Durch das Zusatzprotokoll wiederum ist beabsichtigt, die Kontrollbefugnisse der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu verstärken, um der IAEO eine erhöhte Möglichkeit zu geben, sich zu vergewissern, daß es in Staaten, die der Kontrolle der IAEO unterliegen, kein nichtdeklariertes Kernmaterial und keine nichtdeklarierten Tätigkeiten gibt.
B. Lösung
Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Das Zusatzprotokoll bedarf nach Artikel 85 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundesrates, da das Zusatzprotokoll ebenso wie das Verifikationsabkommen, auf dem es aufbaut, von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/1417 | 20.7.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/2114 | 18.11.1999 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):