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Ausführungsgesetz zum Nuklearversuchsverbotsvertrag

In der Fassung vom 23.7.1998, zuletzt geändert durch Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.8.2015.

Rechtsbereich: Wehrrecht, Soldatenrecht, Zivildienstrecht, THW      FNA Nr. 2129-33

Das Gesetz regelt das Verfahren bei internationalen Inspektionen nach dem Nuklearversuchsverbotsvertrag, besser bekannt als Atomteststop-Vertrag.

Hier ist das Ausführungsgesetz zum Nuklearversuchsverbotsvertrag im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar Teil eines größeren Dokuments 23.7.1998
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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