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Steuervergünstigungsabbaugesetz

(Langtitel: Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen)

Vom 16.5.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 19 vom 20.5.2003.

Hier ist das Steuervergünstigungsabbaugesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/287)

A. Ziel

G Das derzeitige Steuersystem enthält immer noch viele ökonomisch, ökologisch und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten fragwürdige Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände. Es ist dringend erforderlich, dass sich künftig alle gesellschaftlichen Gruppen im angemessenen Umfang an der Finanzierung öffentlicher Leistungen beteiligen.

G Das Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung ist nur mit einem umfassenden und durchgreifenden Abbau von Subventionen und einer dementsprechenden Verbreiterung der Einnahmebasis erreichbar.

B. Lösung

Durch einen weitreichenden, breit angelegten und sozial ausgewogenen Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen werden Steuergerechtigkeit und Steuertransparenz erhöht und den öffentlichen Haushalten die notwendigen Einnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben verschafft.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/287 10.1.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/312 15.1.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/480 19.2.2003 Beschlussempfehlung des Finanzschusses
15/481 20.2.2003 Bericht des Finanzausschusses
15/487 19.2.2003 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/612 17.3.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung
15/841 9.4.2003 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze