Hier ist das Steueränderungsgesetz 2007 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1859)
AnzeigeA. Ziel
Für die gebotene zügige und dauerhafte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sind weitere steuerpolitische Entscheidungen, die Teil des steuerpolitischen Kurses der Bundesregierung sind, erforderlich. Dementsprechend sieht der vorliegende Gesetzentwurf Regelungen vor, die auf eine dauerhafte Sanierung der öffentlichen Haushalte zielen, dabei aber den Grundsätzen der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit entsprechen und gleichzeitig der Steuervereinfachung dienen.
B. Lösung
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 setzt die Bundesregierung ihren eingeschlagenen steuerpolitischen Kurs konsequent fort. Mit ihm werden insbesondere im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, es enthält im Übrigen Regelungen zur Rechtsbereinigung sowie zur Anpassung an die neuere Rechtsprechung und erfüllt außerdem spezifische europarechtliche Vorgaben. Vorgesehen sind u. a.
die Abschaffung der schon seit langem arbeitsmarktpolitisch überholten Bergmannsprämie; die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Steuerfreibeträgen auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres; die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler (Ausschluss von 20 Entfernungskilometern); die Absenkung des Sparer-Freibetrags auf 750 Euro für Ledige bzw. 1 500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten; die Einführung eines Zuschlags auf die Einkommensteuer für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250 000 Euro/500 000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten), mit einer bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 befristeten Ausnahme für Gewinneinkünfte. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wird durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt eine Entlastung in anderer geeigneter Weise;
Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf Fälle, in denen es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet; Schließung von Besteuerungslücken im Bereich der beschränkten Steuerpflicht; Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1859 | 19.06.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/1969 | 28.06.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/2012 | 29.06.2006 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
16/2028 | 29.06.2006 | Bericht des Finanzausschusses |
16/2013 | 29.06.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):