Zurück zur Hauptseite

Steueränderungsgesetz 2007

Vom 19.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 35 vom 24.7.2006.

Hier ist das Steueränderungsgesetz 2007 im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1859)

A. Ziel

Für die gebotene zügige und dauerhafte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sind weitere steuerpolitische Entscheidungen, die Teil des steuerpolitischen Kurses der Bundesregierung sind, erforderlich. Dementsprechend sieht der vorliegende Gesetzentwurf Regelungen vor, die auf eine dauerhafte Sanierung der öffentlichen Haushalte zielen, dabei aber den Grundsätzen der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit entsprechen und gleichzeitig der Steuervereinfachung dienen.

B. Lösung

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 setzt die Bundesregierung ihren eingeschlagenen steuerpolitischen Kurs konsequent fort. Mit ihm werden insbesondere im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, es enthält im Übrigen Regelungen zur Rechtsbereinigung sowie zur Anpassung an die neuere Rechtsprechung und erfüllt außerdem spezifische europarechtliche Vorgaben. Vorgesehen sind u. a.

die Abschaffung der schon seit langem arbeitsmarktpolitisch überholten Bergmannsprämie; die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Steuerfreibeträgen auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres; die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler (Ausschluss von 20 Entfernungskilometern); die Absenkung des Sparer-Freibetrags auf 750 Euro für Ledige bzw. 1 500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten; die Einführung eines Zuschlags auf die Einkommensteuer für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250 000 Euro/500 000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten), mit einer bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 befristeten Ausnahme für Gewinneinkünfte. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wird durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt eine Entlastung in anderer geeigneter Weise;

Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf Fälle, in denen es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet; Schließung von Besteuerungslücken im Bereich der beschränkten Steuerpflicht; Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1859 19.06.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1969 28.06.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/2012 29.06.2006 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/2028 29.06.2006 Bericht des Finanzausschusses
16/2013 29.06.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze