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Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Vom 11.3.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 16 vom 17.3.2005.

Hier ist das Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4492)

A. Ziel

Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BWG. Auf Grund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist zudem die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.

B. Lösung

Durch Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 2 BWG werden, soweit erforderlich, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4492 14.12.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/4733 26.1.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/4756 27.1.2005 Änderungsantrag des Abgeordneten Jürgen Koppelin

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze