Hier ist das Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4492)
AnzeigeA. Ziel
Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BWG. Auf Grund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist zudem die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.
B. Lösung
Durch Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 2 BWG werden, soweit erforderlich, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/4492 | 14.12.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/4733 | 26.1.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
15/4756 | 27.1.2005 | Änderungsantrag des Abgeordneten Jürgen Koppelin |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):