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Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Vom 27.4.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 19 vom 4.5.2001.

Hier ist das Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4497)

A. Ziel

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BWG. Insbesondere wegen Gebiets- und Verwaltungsreformen in manchen Ländern, aber auch aufgrund von nach der geltenden Abgrenzung vereinzelt ohnehin bestehendem Änderungsbedarf, muss die Wahlkreiseinteilung im Hinblick auf die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BWG besser an regionale und kommunale Gebiets- und Verwaltungsstrukturen angepasst werden. Ebenfalls aufgrund der Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.

B. Lösung

Durch Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 2 BWG werden, soweit erforderlich, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4497 7.11.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/5202 1.2.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze