Hier ist das Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4497)
AnzeigeA. Ziel
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BWG. Insbesondere wegen Gebiets- und Verwaltungsreformen in manchen Ländern, aber auch aufgrund von nach der geltenden Abgrenzung vereinzelt ohnehin bestehendem Änderungsbedarf, muss die Wahlkreiseinteilung im Hinblick auf die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BWG besser an regionale und kommunale Gebiets- und Verwaltungsstrukturen angepasst werden. Ebenfalls aufgrund der Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.
B. Lösung
Durch Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 2 BWG werden, soweit erforderlich, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4497 | 7.11.2000 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/5202 | 1.2.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):