Schuldenmitübernahmegesetz
(Langtitel: Gesetz zur Mitübernahme der Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in die Bundesschuld)
In der Fassung vom 21.6.1999.
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Bundesvermögen, Finanzausgleich
FNA Nr. 105-30
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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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