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Schuldenmitübernahmegesetz

(Langtitel: Gesetz zur Mitübernahme der Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens sowie des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in die Bundesschuld)

In der Fassung vom 21.6.1999.

Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Bundesvermögen, Finanzausgleich      FNA Nr. 105-30

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