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Prostitutionsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten)

In der Fassung vom 20.12.2001, zuletzt geändert durch Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21.10.2016.

Rechtsbereich: Zivilrecht: Bürgerliches Recht allgemein      FNA Nr. 402-39

Nach diesem Gesetz haben Prostituierte einen einklagbaren Anspruch auf einen vereinbarten Lohn.

Hier ist das Prostitutionsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
H-G Schmolke HTML fortlaufender Text 20.12.2001
dejure.org
direkt §
HTML Teil eines größeren Dokuments 25.5.2005
BMFSFJ PDF Teil eines größeren Dokuments 20.12.2001
BMJ/juris
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
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