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Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen)

In der Fassung vom 24.3.2011, zuletzt geändert durch Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 4.11.2016.

Rechtsbereich: Postrecht      FNA Nr. 900-16

Das Gesetz soll im Kriegsfall, aber auch z.B. bei Naturkatastrophen dafür sorgen, dass Postdienste und Telekommunikationseinrichtungen aufrechterhalten werden und vorrangig für wichtige Staats- und Versorgungsaufgaben zur Verfügung stehen.

Hier ist das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Landtag NRW PDF Teil eines größeren Dokuments 24.3.2011
BMJ/juris
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