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Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

Vom 24.3.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 13 vom 31.3.2011.

Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3306)

A. Ziel

Einer hohen Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten kommt insbesondere in modernen Informationsgesellschaften eine wesentliche Bedeutung zu: für die Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen, für eine leistungsfähige Verwaltung und Wirtschaft, für Katastrophenbewältigung und nicht zuletzt auch für die Landesverteidigung. Sie tragen damit wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bei. Dies gilt insbesondere bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen und Sabotagehandlungen, in Krisenzeiten und im Spannungs- oder Verteidigungsfall, wenn durch derartige Ereignisse Infrastrukturen und Kapazitäten, die gewöhnlich vorhanden sind, nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Infolge technischer Entwicklungen, Marktentwicklungen und gewandelter Bedrohungsszenarien sind die Regelungen des geltenden Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes (PTSG) und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen in weiten Teilen nicht mehr zielführend und müssen daher an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Hauptzweck ist dabei die Sicherstellung der Versorgung mit grundlegenden Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten. Zusätzlich sollen folgende Ziele erreicht werden:

1. Entlastung der verpflichteten Unternehmen, indem von Verpflichtungen abgesehen wird, die sachlich nicht mehr gerechtfertigt sind a) auf Grund von technischen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Telekommunikation, b) bei objektiver Betrachtung der gegenwärtigen Bedrohungsszenarien;

2. Anpassung des Verpflichtetenkreises sowie der sicherzustellenden Postdienstleistungen und Telekommunikationsdienste an die Marktentwicklung;

3. Berücksichtigung bestimmter moderner Telekommunikationsdienste, die für die Individualkommunikation und ein funktionierendes Gemeinwesen immer wichtiger werden, bei der Bestimmung der sicherzustellenden Telekommunikationsdienste;

4. stärkere Ausrichtung der Vorschriften auf Fälle von erheblichen Störungen der Versorgung, insbesondere durch Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, Sabotageakte oder besonders schwere Unglücksfälle;

5. Vereinfachung der bisher komplexen Vorschriftenlage und ihrer praktischen Anwendbarkeit zugunsten von praxisgerechten Regelungen in einem einzigen Gesetz durch a) Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen, b) Integration wesentlicher Inhalte der bisherigen Rechtsverordnungen zum PTSG in das neue Gesetz und c) gänzlichen Verzicht auf Rechtsverordnungen sowie auf das bisherige Erfordernis, Anwendungsverordnungen als Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Vorschriften erlassen zu müssen.

Damit wird nicht nur dem fachlich begründeten Änderungsbedarf, sondern auch dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus Rechnung getragen.

B. Lösung

Ablösung des geltenden Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen durch ein neues Gesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3306 14.10.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/4054 01.12.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze