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OGAW-IV-Umsetzungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)

Vom 22.6.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 30 vom 25.6.2011.

Hier ist das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4510)

A. Ziel

Die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32) ist zum 1. Juli 2011 umzusetzen. Mit ihr wird die bisherige OGAW-Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 abgelöst.

Ziel der umzusetzenden Richtlinie ist es, die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts zu erhöhen. Gleichzeitig sollen jedoch auch wichtige Belange des Anlegerschutzes verbessert werden. Unter Anpassung an die geänderten europäischen Vorgaben soll der Investmentfondsstandort Deutschland daher erneut durch die Modernisierung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens gestärkt werden.

B. Lösung

Die neue OGAW-Richtlinie (sog. OGAW-IV-Richtlinie) wird durch entsprechende Änderungen des Investmentgesetzes und Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Zugleich werden weitere Vorschriften des Investmentgesetzes überarbeitet und angepasst mit dem Ziel, den Anlegerschutz zu stärken und die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts zu steigern. Die wesentlichen Neuerungen aus der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie sind:

* Einführung der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung durch Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften,

* Erleichterung von grenzüberschreitenden Fondsverschmelzungen,

* Einführung von "Master-Feeder-Strukturen",

* Einführung der "Wesentlichen Anlegerinformationen",

* Vereinfachung des Anzeigeverfahrens, das OGAW-konforme Investmentvermögen vor dem grenzüberschreitenden Vertrieb zu durchlaufen haben,

* Verbesserung der Zusammenarbeit der für die Zulassung und Aufsicht über die Kapitalanlagegesellschaften und Fonds zuständigen Behörden.

Ferner dient das Gesetz der Verbesserung der Rahmenbedingungen für sog. Mikrofinanzfonds; bestehende Hemmschwellen für die Auflage dieses Fondstyps in Deutschland werden abgebaut. Zusätzlich wird ­ unabhängig von den Änderungen aufgrund der OGAW-IV-Richtlinie ­ das Kapitalertragsteuerverfahren bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen geändert, um missbräuchliche Steuergestaltungen zu verhindern.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/4510 24.01.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/4811 17.02.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
17/4917 25.02.2011 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 11. bis 24. Februar 2011)
17/5403 06.04.2011 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
17/5417 07.04.2011 Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze