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Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung

In der Fassung vom 8.7.1999, zuletzt geändert durch Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 18.5.2007.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Kulturrecht, Bildungsrecht      FNA Nr. 224-2

Seit dem 6. August 2016 ist dieses Gesetz außer Kraft. An seine Stelle ist das Kulturgutschutzgesetz getreten.

Hier ist das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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