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Kulturgüterrückgabegesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern)

In der Fassung vom 18.5.2007, zuletzt geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6.6.2013.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Kulturrecht, Bildungsrecht      FNA Nr. 224-23

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