Rechtsbereich: Behinderte FNA Nr. 860-9-2-1
Die Verordnung regelt den Anspruch von Behinderten auf Bereitstellung eines Dolmetschers für Gebärdensprache und von anderen Hilfen bei der Kommunikation mit Bundesbehörden.
Hier ist die Kommunikationshilfenverordnung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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