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Kommunikationshilfenverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)

In der Fassung vom 17.7.2002, zuletzt geändert durch Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 25.11.2016.

Rechtsbereich: Behinderte      FNA Nr. 860-9-2-1

Die Verordnung regelt den Anspruch von Behinderten auf Bereitstellung eines Dolmetschers für Gebärdensprache und von anderen Hilfen bei der Kommunikation mit Bundesbehörden.

Hier ist die Kommunikationshilfenverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Matthias Dörfler
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BMJ/juris
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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