Zurück zur Hauptseite

Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und zur Änderung anderer Gesetze)

Vom 31.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 51 vom 6.8.2009.

Hier ist das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12060)

A. Ziel

Auf staatlicher Ebene sind gegenwärtig unterschiedliche Entwicklungstendenzen zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens festzustellen. In einigen Bundesländern sind Reformvorhaben auf den Weg gebracht worden; dort sollen die bislang kameralen Haushalts- und Rechnungswesensysteme auf doppische Systeme umgestellt werden. Auch für die Kameralistik des Bundes hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens (Bundestagsdrucksache 16/2400) Reformbedarf gesehen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der HGrG-Initiative (HGrG: Haushaltsgrundsätzegesetz) der Länder Hamburg und Hessen (Bundesratsdrucksache 504/06) und der breiten Reformdebatte sind die Grundsätze für einheitlich geltende rechtliche Rahmenbedingungen neu zu regeln. Wesentliches Ziel ist dabei, eine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme zu ermöglichen, innerhalb dieser Systeme jeweils ein Mindestmaß einheitlicher Vorgaben zu setzen und über die jeweiligen Gebietskörperschaften hinaus eine Einheitlichkeit der erforderlichen übergreifenden Datenlieferung zu gewährleisten.

B. Lösung

Die Lösung besteht einerseits in einer Abkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten und alternative Möglichkeiten nur zusätzlich und mit entsprechendem Doppelaufwand zuzulassen. Andererseits wird der bereits zu beobachtenden Tendenz divergierender und möglicherweise alsbald ohne Gegensteuerung nicht mehr harmonisierbarer Entwicklungen entgegengewirkt, indem für die Ausgestaltung typisierbarer Reformvorhaben einheitliche Vorgaben etabliert werden. Dies umfasst Systeme auf doppischer Basis, aber auch ­ wie bisher ­ kamerale Haushalte oder erweitert kamerale Gestaltungsweisen sowie produktorientierte Haushalte oder Produkthaushalte. Schließlich wird geregelt, dass die Gebietskörperschaften unabhängig von der Ausrichtung ihrer Haushaltswirtschaft weiterhin für statistische Anforderungen und sonstige Berichterstatterpflichten Daten auf einheitlicher Grundlage (Gruppierungs- und Funktionenplan) zu liefern haben.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12060 26.02.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12105 04.03.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/13687 01.07.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze