Rechtsbereich: Recht der medizinischen Berufe FNA Nr. 2122-2
Wer kein studierter Arzt ist, darf nach diesem Gesetz die Heilkunde nur mit einer besonderen Genehmigung ausüben, für die eine Prüfung zu bestehen ist.
Hier ist das Heilpraktikergesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
Urteile zu diesem Gesetz (kleine Auswahl)
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Titel | Beschreibung |
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Gesundheitsrecht | Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält auch das HPG. |
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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