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Heilpraktikergesetz

(Langtitel: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung)

In der Fassung vom 17.2.1939, zuletzt geändert durch Drittes Pflegestärkungsgesetz vom 23.12.2016.

Rechtsbereich: Recht der medizinischen Berufe      FNA Nr. 2122-2

Wer kein studierter Arzt ist, darf nach diesem Gesetz die Heilkunde nur mit einer besonderen Genehmigung ausüben, für die eine Prüfung zu bestehen ist.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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TitelBeschreibung
Gesundheitsrecht Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält auch das HPG.

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