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Hier ist das Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und anderen Vorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens auf Euro im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5930)
AnzeigeA. Ziel
Am 1. Januar 2002 wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Gesetz sollen durch gesonderte Neufestsetzung diejenigen Wertvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens von Deutsche Mark auf Euro umgestellt werden, bei denen dies aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit und -bestimmtheit sowie der Praktikabilität erforderlich ist.
B. Lösung
Umstellung der o. g. Vorschriften von Deutsche Mark auf Euro im Wege der Glättung. Es werden im Wesentlichen zwei Umstellungsarten gewählt:
* Abrundung durch Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM : 1 Euro;
* Aufrundung durch Neufestsetzung auf volle 1, 10, 100, 1 000 Euro. Ob eine Auf- oder Abrundung vorzunehmen ist, bestimmt sich bereichs- und vorschriftenspezifisch. Grundsätzlich gilt, dass die in Euro ausgedrückten neuen Beträge nicht mehr als unbedingt nötig von dem DM-Wert abweichen sollen. Bei Signalbeträgen, die den Bürger unmittelbar betreffen, d. h. mit externer Preis- und Kostenrelevanz (wie z. B. Gebühren), wird grundsätzlich die Abrundung angestrebt, um die Akzeptanz von Neufestsetzungen in Euro zu erhöhen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5930 | 26.4.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/6306 | 19.6.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):