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Gewaltschutzgesetz

(Langtitel: Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)

In der Fassung vom 11.12.2001, zuletzt geändert durch Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1.3.2017.

Rechtsbereich: Zivilrecht: Bürgerliches Recht allgemein      FNA Nr. 402-38

Nach diesem Gesetz kann ein Opfer von Gewalttaten, Drohungen oder unzumutbaren Nachstellungen (Stalking) gerichtliche MaOnahmen durchsetzen, die eine Fortsetzung dieser Taten verhindern. Vor allem kann das Gericht dem Täter verbieten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder Verbindung zum Opfer aufzunehmen.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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TitelBeschreibung
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