Rechtsbereich: Zivilrecht: Bürgerliches Recht allgemein FNA Nr. 402-38
Nach diesem Gesetz kann ein Opfer von Gewalttaten, Drohungen oder unzumutbaren Nachstellungen (Stalking) gerichtliche MaOnahmen durchsetzen, die eine Fortsetzung dieser Taten verhindern. Vor allem kann das Gericht dem Täter verbieten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder Verbindung zum Opfer aufzunehmen.
Hier ist das Gewaltschutzgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
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Titel | Beschreibung |
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Bürgerliches Gesetzbuch | Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält das BGB und wichtige Nebengesetze, u.a. auch das Gewaltschutzgesetz. |
Zivilrecht | Eine Ausgabe der Reihe jurisTexte, die neben dem GewSchG eine ganze Reihe an Gesetzen zum Familienrecht sowie Düsseldorfer, Berliner und Bremer Tabelle enthält. Besonderheit: Auf Wunsch informiert der Verlag seine Kunden kostenlos per Mail, wenn ein Gesetz geändert wird. |
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