Hier ist das Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9741)
AnzeigeA. Ziel
Das Recht der befriedeten Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes ist zum Teil im Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) und zum Teil im Versammlungsgesetz (VersammlG) geregelt. Nach Inkrafttreten der Föderalismusreform und dem Wegfall der Bundeskompetenz für das Versammlungsrecht gilt das bisherige Versammlungsgesetz als Bundesrecht weiter, solange es nicht durch Landesrecht ersetzt wird. Bei der Verabschiedung von Landesversammlungsgesetzen entstünde daher eine für den Bürger schwer verständliche Gemengelage aus Landesversammlungsgesetzen und dem teilweise fortgeltenden Versammlungsgesetz des Bundes sowie dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes.
B. Lösung
Die Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes werden im neu gefassten Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes zusammengeführt. Dadurch wird die Rechtsanwendung wesentlich erleichtert. Durch die Abschaffung überholter und unnötiger Vorschriften trägt der Gesetzentwurf zur Rechtsbereinigung bei.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/9741 | 24.06.2008 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/10551 | 14.10.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):