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Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro

Vom 10.11.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 58 vom 14.11.2001.

Hier ist das Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5937)

A. Ziel

Mit diesem Gesetz sollen Vorschriften, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie fallen, und zwei Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro umgestellt werden.

B. Lösung

Die Umstellung der Vorschriften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie soll in der Weise erfolgen, dass Signalbeträge möglichst erhalten bleiben. Diese Beträge werden deshalb grundsätzlich auf volle 10, 100, 1 000, 10 000, 100 000, 500 000, 1 000 000 Euro geglättet.

Gebühren werden nach folgenden Grundsätzen umgestellt:

* Die in Euro ausgedrückten Gebühren sollen wertmäßig nicht mehr als unbedingt nötig von dem DM-Wert abweichen.

* Gebühren, die Wertvorschriften mit Signalwirkung zugeordnet sind, werden durch Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM : 1 Euro umgestellt. Die damit verbundene Ermäßigung in Höhe von 2,2 % kommt in der Regel dem Bürger zugute.

* Die zu ändernden telekommunikationsrechtlichen Gebührenkataloge werden im Verhältnis 2 DM : 1 Euro umgerechnet.

* Im Übrigen gilt der Grundsatz der centgenauen Umrechnung (1 Euro = 1,95583 DM).

* Die Umstellung von Bußgeldvorschriften erfolgt im Interesse der Rechtseinheitlichkeit und Rechtsbestimmtheit nach Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz im Verhältnis 2 DM = 1 Euro.

* Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde soweit erforderlich mittels Interpolation umgerechnet.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5937 26.4.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6552 3.7.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze