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Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte

Vom 22.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 59 vom 29.12.1999.

Hier ist das Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/979)

A. Ziel

Die noch geltenden Bestimmungen über die Präsidialverfassung der ordentlichen Gerichte entsprechen nicht mehr den gewandelten Anforderungen an die richterliche Selbstverwaltung.

Privilegien einzelner Richter sind demokratisch nicht legitimiert und behindern eine stärkere Selbstverantwortung aller Richter.

B. Lösung

Durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes wird die Präsidialverfassung reformiert und die richterliche Selbstverwaltung gestärkt.

Überkommene Privilegierungen innerhalb der Richterschaft werden beseitigt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/979 4.5.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/1875 27.10.1999 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/2330 7.12.1999 Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses)
14/2367 15.12.1999 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze