Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8148)
AnzeigeA. Ziel
Die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung ist ein besonders bedeutsames Politikziel der Bundesregierung. Es gilt dabei, die Energieversorgung künftiger Generationen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, ökologischer Ziele, gleichzeitigem wirtschaftlichem Wachstum und Sozialverträglichkeit sowie unter Berücksichtigung der Elemente Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sicherzustellen. Ein Kernelement dieser Strategie ist, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung im Interesse des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Sicherung endlicher Ressourcen deutlich zu steigern. Strom aus Erneuerbaren Energien soll wettbewerbsfähig werden und sich am Markt durchsetzen.
Ziel des mit dem Gesetzentwurf neu gefassten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.
B. Lösung
Das EEG hat sich als effektiv im Hinblick auf die Ausbauziele erwiesen. Es wird international als beispielhaft angesehen. Analysen der Europäischen Kommission haben gezeigt, dass Einspeisetarife, wie Sie das EEG vorsieht, derzeit in der Regel kostengünstiger und wirksamer sind als so genannte Quotensysteme, vor allem im Bereich der Windenergie.
Die Grundstruktur hat sich bewährt und wird daher beibehalten. Als Reaktion auf Veränderungen der ökonomischen und technischen Rahmenbedingungen werden gleichzeitig Änderungen im Detail vorgenommen, die es möglich machen, die quantitativen Ziele für das Jahr 2020 und darüber hinaus zu erreichen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/8148 | 18.02.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8393 | 05.03.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/8585 | 14.03.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 5. März bis 13. März 2008) |
16/9477 | 04.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):