Hier ist das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3432)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts soll das Gerichtsvollzieherkostenrecht wesentlich vereinfachen und die Kostendeckungsquote der Länder im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens verbessern.
B. Lösung
Das geltende Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher soll durch ein neues Gerichtsvollzieherkostengesetz abgelöst werden. In diesem Gesetz sollen insbesondere die Kostentatbestände in einem Kostenverzeichnis übersichtlich dargestellt und die derzeit geltenden Wertgebühren durch Festgebühren ersetzt werden. Die Höhe der Gebühren ist so vorgesehen, dass für die Länder Mehreinnahmen von 10 bis 15 % zu erwarten sind.
Weitere Schwerpunke des Gesetzentwurfs sind: Wegfall nicht mehr benötigter Gebührentatbestände, Ersetzung von Auslagentatbeständen, die zum Ansatz von Kleinbeträgen führen, durch eine Auslagenpauschale, stärkere Pauschalierung der Gebühren verbunden mit einer nur noch eingeschränkten Erhebung von Zeitzuschlägen, Wegfall aller Verordnungsermächtigungen für das Bundesministerium der Justiz und die Landesregierungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3432 | 18.5.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4913 | 6.12.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
14/5385 | 20.2.2001 | Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses) |
14/5685 | 28.3.2001 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):