Hier ist das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4659)
AnzeigeA. Ziel
Das geltende Disziplinarrecht, welches seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 725) nahezu unverändert geblieben ist, ist in weiten Teilen sehr unübersichtlich und in verfahrensrechtlicher Hinsicht vielfach nicht praktikabel, was eine wesentliche Ursache für die allseits beklagte lange Dauer der Verfahren ist. Angesichts dessen liegt es sowohl im Interesse des Dienstherrn als auch im Interesse der Betroffenen, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung auch das Disziplinarrecht den Anforderungen einer modernen und effektiven Verwaltung und Rechtspflege anzupassen.
B. Lösung
Die Vielzahl der vorzunehmenden Änderungen hat es erforderlich gemacht, von einer Novellierung lediglich einzelner Bestimmungen Abstand zu nehmen und statt dessen den Neuerlass eines nunmehr als "Bundesdisziplinargesetz" bezeichneten Gesetzes vorzusehen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Bestimmungen, die dem in Buchstabe A genannten Regelungsbedürfnis Rechnung tragen. Durch umfassende verfahrensrechtliche und institutionelle Veränderungen schafft er die Voraussetzungen dafür, dass die Disziplinarverfahren künftig effektiver und dadurch auch kostengünstiger abgewickelt werden können. Gleichzeitig wird der rechtsstaatliche Standard für die Betroffenen verbessert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4659 | 16.11.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5529 | 12.3.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):