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Bundesrechnungshofgesetz

(Langtitel: Gesetz über den Bundesrechnungshof)

In der Fassung vom 11.7.1985, zuletzt geändert durch Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5.2.2009.

Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Bundesvermögen, Finanzausgleich      FNA Nr. 63-20

Der Bundesrechnungshof prüft die Haushaltsführung des Bundes und erstattet darüber Bericht an Bundestag und Bundesrat. Er hat nicht selbst das Recht einzugreifen, da er aber von Weisungen unabhängig ist, haben seine Berichte vor allem in der Öffentlichkeit einiges Gewicht.

Hier ist das Bundesrechnungshofgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bundesrechnungshof HTML fortlaufender Text 9.7.2001
Bundesrechnungshof HTML paragraphenweise 9.7.2001
Bundesrechnungshof PDF fortlaufender Text 9.7.2001
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:


Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:


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