Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Bundesvermögen, Finanzausgleich FNA Nr. 63-20
Der Bundesrechnungshof prüft die Haushaltsführung des Bundes und erstattet darüber Bericht an Bundestag und Bundesrat. Er hat nicht selbst das Recht einzugreifen, da er aber von Weisungen unabhängig ist, haben seine Berichte vor allem in der Öffentlichkeit einiges Gewicht.
Hier ist das Bundesrechnungshofgesetz im WWW zu finden:
|
Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:
Weitere thematisch passende Links:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.