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Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens

Vom 20.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 63 vom 24.12.2008.

Hier ist die Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10188)

A. Ziel

Abbau bürokratischer Lasten sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Staat. Wahrung der primären Zielsetzung der Steuergesetzgebung, d. h. der dauerhaften und verlässlichen Sicherstellung staatlicher Einnahmen.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf soll die erfolgreiche Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft werden. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

* Standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen, § 31 KStG, § 14a GewStG, § 181 AO und § 25 EStG;

* Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, § 5b EStG;

* Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege erfüllt werden, § 138 AO;

* Steuerpflichtigen sollen bestimmte, dem Finanzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und Unterlagen künftig elektronisch bereitgestellt werden, § 50 EStDV. Außerdem enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge zur gezielten Vereinfachung und Entbürokratisierung des Besteuerungsverfahrens, u. a.:

* die Möglichkeit, Außenprüfungen von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen, § 42f EStG;

* die Anhebung der Schwellenwerte insbesondere für monatlich abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen, § 18 UStG, § 41a EStG.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10188 02.09.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10579 15.10.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/10665 20.10.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober)
16/10910 12.11.2008 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/10916 12.11.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/10940 13.11.2008 Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze