Hier ist das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12099)
AnzeigeA. Ziel
Mit diesem Gesetz soll die vorläufige Regelungslage zur Entfernungspauschale durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 (vorläufig 0,30 Euro je Entfernungskilometer ab 2007) im Interesse der Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung ab 2007 ersetzt werden. Die Gesetzeslage 2006 soll punktgenau und unbefristet wiederhergestellt werden. Auch höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollen wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein.
B. Lösung
Die vorläufige Regelungslage zur Entfernungspauschale durch das Bundesverfassungsgericht wird durch eine gesetzliche Regelung ab 2007 ersetzt. Die Gesetzeslage 2006 wird rückwirkend ab 2007 fortgeführt. Auch die den Betrag der Entfernungspauschale übersteigenden Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel und Unfallkosten sind damit wieder abziehbar. Für zurückliegende Jahre (insbesondere 2007) gilt dies im Rahmen der allgemeinen Änderungsvorschriften. Mittelbar können sich für andere staatliche Leistungen (insbesondere das Kindergeld) Auswirkungen ergeben, soweit sich bei diesen Leistungen die Einkünfteermittlung nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes richtet.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12099 | 03.03.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/12299 | 18.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/12302 | 18.03.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):