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Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Vom 23.4.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 18 vom 28.4.2004.

Hier ist das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1783)

A. Ziel

­ Förderung der Ausbildung behinderter, insbesondere schwerbehinderter Jugendlicher

* Verbesserung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

* Sicherung der Beschäftigung behinderter Menschen

* Ausbau der Integrationsfachdienste

B. Lösung

­ Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung

* Verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung

* Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von "Rehabilitation statt Entlassung"

* Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

* Beibehaltung der auf 5 v. H. abgesenkten Beschäftigungspflichtquote

* Ausbau der Integrationsfachdienste

* Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1783 21.10.2003 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/2357 14.1.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
15/2557 19.2.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/2830 31.3.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze