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Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Vom 23.7.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 52 vom 29.7.2002.

Hier ist das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8221)

A. Ziel

Das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit wird die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch verbessern. In der Praxis oft auftretende Schwierigkeiten bei der Verfolgung von illegaler Beschäftigung sollen durch bessere Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Behörden und neue Befugnisse der Bundesanstalt für Arbeit verringert werden. Außerdem werden die Sanktionen erheblich verschärft und auf diese Weise die Abschreckungswirkung erhöht. Wegen der besonderen Bedeutung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe werden die gewerblichen Auftraggeber im Baugewerbe verstärkt in die Verantwortung genommen. Sie sollen in Zukunft für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer ihrer Auftragnehmer wie selbstschuldnerische Bürgen haften. Das Gesetz dient der Umsetzung von Punkt I.6. "Faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt" der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 20. Oktober 1998 durch die Einführung einer Generalunternehmerhaftung und der am 6. April 2001 vom Deutschen Bundestag angenommenen Entschließung "Eckpunkte zur Verbesserung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit" (Bundestagsdrucksache 14/5270). Durch diese verschiedenen Maßnahmen, die einerseits die Verfolgung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch erleichtern, andererseits vorbeugend oder abschreckend wirken, werden die illegale Beschäftigung und der Leistungsmissbrauch wirksamer als bisher eingedämmt und die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft gestärkt.

B. Lösung

Ergänzungen in mehreren Gesetzen

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8221 11.2.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8288 20.2.2002 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
14/8625 20.3.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/8661 20.3.2002 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dirk Niebel, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
14/8957 2.5.2002 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/9630 27.6.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze