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Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

Vom 14.8.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 39 vom 17.8.2006.

Hier ist die Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1025)

A. Ziel

Am 18. August 2006 wird die am 21. August 2003 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) Geltung erlangen. Zwar ist die Verordnung unmittelbar geltendes Recht, sie regelt aber nicht alle Fragen abschließend, sondern enthält einige Mitgliedstaatenwahlrechte und verweist an zahlreichen Stellen auf das nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden muss. Zum 18. August 2006 müssen daher nationale Ausführungsvorschriften zur Ergänzung der Verordnung vorliegen. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer in das deutsche Recht umzusetzen.

Die Verordnung enthält für die Europäische Genossenschaft verschiedene Regelungen, die teilweise schon seit Jahren auch für die Genossenschaft nach deutschem Genossenschaftsrecht gefordert werden. Würden diese Regelungen nur für die Europäische Genossenschaft gelten, könnte dies einen Wettbewerbsnachteil für die Genossenschaft nach deutschem Genossenschaftsrecht bedeuten. Zudem besteht weiterer Bedarf für Änderungen des Genossenschaftsgesetzes mit dem Ziel, die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern und die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu stärken.

B. Lösung

Der vorliegende Gesetzentwurf fasst nach dem Vorbild des Parallelprojekts der Europäischen Gesellschaft (SE) das Ausführungsgesetz zur Europäischen Genossenschaft mit dem Gesetz zur Umsetzung der ergänzenden Richtlinie in einem Artikelgesetz zusammen. Darüber hinaus wird das nationale Genossenschaftsrecht modernisiert, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften verbessert, die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung erleichtert und einzelne Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion auf die Genossenschaft übertragen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1025 23.03.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1524 17.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze