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Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative

Vom 7.3.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 13 vom 13.3.2012.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7575)

A. Ziel

Durch Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wurde die Europäische Bürgerinitiative eingeführt. Nach der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1; nachfolgend EBI-Verordnung) müssen die Mitgliedstaaten zur Durchführung der Verordnung besondere Bestimmungen erlassen. Dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf.

B. Lösung

Die nach der EBI-Verordnung national zu bestimmenden Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen werden gesetzlich festgelegt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7575 02.11.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/8029 01.12.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze