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Hier ist das Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7575)
AnzeigeA. Ziel
Durch Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wurde die Europäische Bürgerinitiative eingeführt. Nach der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1; nachfolgend EBI-Verordnung) müssen die Mitgliedstaaten zur Durchführung der Verordnung besondere Bestimmungen erlassen. Dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf.
B. Lösung
Die nach der EBI-Verordnung national zu bestimmenden Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen werden gesetzlich festgelegt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/7575 | 02.11.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/8029 | 01.12.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):