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Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Vom 9.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 63 vom 14.12.2010.

Hier ist das Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3118)

A. Ziel

Die Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind in hohem Maße von europäischen Vorgaben geprägt. Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Europäische Union ist danach an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist. Daran sind die Bezugnahmen auf die Europäische Gemeinschaft in den genannten Gesetzen ­ im Wesentlichen redaktionell ­ anzupassen. Im Hinblick auf Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der nebenstrafrechtlichen Blankettvorschriften ist eine Anpassung wegen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots unabweislich.

B. Lösung

Anpassung der Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3118 01.10.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3475 27.10.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze