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Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater

Vom 24.6.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 28 vom 29.6.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2667)

A. Ziel

Modernisierung und Straffung des Steuerberatungsgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen.

Präzisierung der Rechtsgrundlagen der Werbung, der Datenverarbeitung und -nutzung, der Berufsausübung, der Steuerberaterprüfung und Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Einführung eines Überdenkungsverfahrens bei Einwendungen gegen die Bewertung von Leistungen in der Steuerberaterprüfung.

Anpassung des nationalen Steuerberatungsrechts an das europäische Recht.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf wird das Steuerberatungsgesetz inhaltlich und systematisch überarbeitet. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die Gegenstand des Gesetzgebungsvorhabens sind, gehört, dass

* der Kreis derjenigen, die befugtermaßen geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, um Dienstleister in Steuersachen im Anwendungsbereich des Artikels 50 EG-Vertrag erweitert wird,

* der Umfang der Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine neu geregelt wird,

* die Regelungen zur Werbung neu gefasst werden,

* eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und -nutzung geschaffen wird,

* die Vorschriften über die Berufsausübung (weitere Beratungsstellen, Leitung von Steuerberatungsgesellschaften) präzisiert werden,

* das Zulassungsverfahren durch die Abschaffung der Zulassungsausschüsse gestrafft wird,

* die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung von denen für die Bestellung zum Steuerberater getrennt und präzisiert werden,

* ein Überdenkungsverfahren bei Einwendungen gegen die Bewertung von Leistungen in der Steuerberaterprüfung eingeführt wird,

* die Regelungen zu Prüfungen in Sonderfällen (verkürzte Prüfung, Eignungsprüfung) präzisiert werden und

* hoheitliche Aufgaben (z. B. Bestellung zum Steuerberater, Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften, Widerruf, Rücknahme) auf die Steuerberaterkammern übertragen werden.

Des Weiteren wird das Gesetz durch die Aufhebung entbehrlich gewordener Vorschriften gestrafft. Die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften wird an die im Gesetz vorgenommenen Änderungen angepasst.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2667 10.2.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/3284 8.5.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze