Hier ist das Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7461)
AnzeigeA. Ziel
Auf Grund von Erfahrungen bei den Bundestagswahlen 2002 und 2005 soll das Bundeswahlgesetz, bei entsprechender Anpassung des Europawahlgesetzes, in einigen Bereichen fortentwickelt werden.
Das Gesetzesvorhaben verfolgt im Wesentlichen die Ziele,
* die Wahlrechtsgrundsätze (Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes GG) noch besser zu verwirklichen,
* das Wahlrecht wähler- und bewerberfreundlicher zu gestalten und
* die Verwaltungsarbeit für die Gemeinden und Wahlorgane zu vereinfachen.
B. Lösung
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundeswahlgesetzes vor. Dazu zählen die
* Festlegung eines neuen Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung und die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder,
* Schaffung eines zeitlich unbeschränkten aktiven Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche,
* Regelung zur Parteizugehörigkeit von Parteibewerbern auf Wahlvorschlägen,
* Regelung zur Gültigkeit der Zweitstimme bei innerhalb eines Landes vertauschten Stimmzetteln,
* Abschaffung einer förmlichen Mandatsannahmeerklärung,
* Festlegung des Umfangs eines Mandats- oder Mandatsanwartschaftsverzichts,
* Abschaffung der Antragsgründe für die Briefwahl.
Das Europawahlgesetz wird an diese Änderungen angepasst, soweit dies bei den unterschiedlichen Wahlsystemen angezeigt ist. Außerdem werden dort die Zuständigkeiten für die Entscheidung über den Mandatsverlust aus Gründen des europäischen Rechts bzw. der Verfahrensvereinfachung teilweise verlagert.
Die Änderungen im Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz zum Mandatserwerbsverfahren bedingen Anpassungen im Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7461 | 11.12.2007 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/7814 | 21.01.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):