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Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999

Vom 20.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 58 vom 27.12.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3273)

A. Ziel

Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Europäischen Kommission für die betriebliche Förderung auf der Grundlage des Investitionszulagengesetzes 1999 ab dem Jahr 2000. Rechtsbereinigung

B. Lösung

* Aufnahme einer Bestimmung zu den "Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten"

* Herabsetzung des erhöhten Fördersatzes für Erstinvestitionen in Berlin von 25 auf 20 %

* Aufhebung des Vorbehalts für die Förderung in Berlin ab dem Jahr 2000

* Aufnahme des neuen Gemeinschaftsrahmens zu dem Sektor "Land- und Forstwirtschaft"

* Bestimmung zu dem zeitlichen Anwendungsbereich des von 3 auf 5 Jahre verlängerten Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Verwendungszeitraums

* Regelung zu der einheitlichen und gesonderten Feststellung im Bereich des § 3 InvZulG 1999 (Änderung der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO)

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3273 4.5.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4624 15.11.2000 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
14/4626 16.11.2000 Bericht des Finanzausschusses
14/4627 15.11.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze