Hier ist das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3273)
AnzeigeA. Ziel
Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Europäischen Kommission für die betriebliche Förderung auf der Grundlage des Investitionszulagengesetzes 1999 ab dem Jahr 2000. Rechtsbereinigung
B. Lösung
* Aufnahme einer Bestimmung zu den "Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten"
* Herabsetzung des erhöhten Fördersatzes für Erstinvestitionen in Berlin von 25 auf 20 %
* Aufhebung des Vorbehalts für die Förderung in Berlin ab dem Jahr 2000
* Aufnahme des neuen Gemeinschaftsrahmens zu dem Sektor "Land- und Forstwirtschaft"
* Bestimmung zu dem zeitlichen Anwendungsbereich des von 3 auf 5 Jahre verlängerten Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Verwendungszeitraums
* Regelung zu der einheitlichen und gesonderten Feststellung im Bereich des § 3 InvZulG 1999 (Änderung der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO)
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3273 | 4.5.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4624 | 15.11.2000 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
14/4626 | 16.11.2000 | Bericht des Finanzausschusses |
14/4627 | 15.11.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):