Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/913)
AnzeigeA. Ziel
Durch den Gesetzentwurf soll in erster Linie die Entscheidung der EU-Kommission vom 16. November 2004 umgesetzt werden, nach der die im Gesetz über das Branntweinmonopol enthaltene Beihilferegelung zugunsten der Hersteller von Kornbranntwein mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist. Die Aufhebung aller diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen über Kornbranntwein muss bis zum Ablauf der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit der Brennereiwirtschaft geforderten Übergangszeit bis zum 30. September 2006 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt scheiden aufgrund der Branntweinmonopolreform von 1999 die gewerblichen Brennereien aus dem Branntweinmonopol aus. Die Regelungen für gewerbliche Brennereien sollen deshalb ebenfalls aufgehoben werden.
Außerdem sollen die Fälligkeitsfristen bei der Branntweinsteuer, der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie der Kaffeesteuer verkürzt werden. Mit dieser Maßnahme soll einer entsprechenden Forderung des Bundesrechnungshofes teilweise Rechnung getragen werden.
B. Lösung
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen sowie des Kaffeesteuergesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/913 | 13.03.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/1523 | 17.05.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/1540 | 18.05.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):