Hier ist das Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6140)
AnzeigeA. Ziel
Das Finanzverwaltungsgesetz regelt den dreistufigen Aufbau der Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Das Finanzverwaltungsgesetz als Gesetz zur Aufbauorganisation der Bundes- und Landesfinanzbehörden beinhaltet auch materiellrechtliche Regelungen.
Ziel ist, den Behördenaufbau flexibler zu gestalten und auch den zweistufigen Aufbau der Finanzbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen im Finanzverwaltungsgesetz allein Regelungen zur Organisation der Finanzbehörden getroffen werden.
B. Lösung
Das Gesetz ermöglicht den optional zweistufigen Aufbau der Finanzverwaltung von Bund und Ländern sowie die Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektionen auf andere Finanzbehörden. Statusrechtliche Folgeregelungen für die Oberfinanzpräsidenten und Oberfinanzpräsidentinnen aus deren Bezirken sich der Bund oder das Land oder beide zurückgezogen haben sind berücksichtigt. Das Gesetz sieht das Einvernehmen zwischen Bund und dem jeweiligen Land zur Bestimmung von Bezirk und Sitz nur noch bei Oberfinanzdirektionen vor, die sowohl Bundes- als auch Landesaufgaben wahrnehmen. Die Anpassung an den Stand der Automation im Bereich der Steuerverwaltung wird ermöglicht. Das Gesetz bereinigt das Finanzverwaltungsgesetz um systemfremde materiellrechtliche Regelungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/6140 | 25.5.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/6470 | 27.6.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/6697 | 18.7.2001 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/6965 | 25.9.2001 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):