Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes

Vom 22.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 64 vom 24.12.2003.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1861)

A. Ziel

Die mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 25. August 1998 eingeführte Befugnis zur Durchführung sog. lagebildabhängiger Kontrollen auf Einrichtungen der Eisenbahn und Verkehrsflughäfen durch den Bundesgrenzschutz (BGS) wurde bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Die Befugnis hat sich als wirksames polizeiliches Handlungsinstrument zur Verhinderung der unerlaubten Einreise, der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel erwiesen und konnte auch einen Beitrag gegen den internationalen Terrorismus leisten.

B. Lösung

Um die Anwendung der Befugnis zur Durchführung lageabhängiger Kontrollen weiter sicherzustellen, ist die Befristung des § 22 Abs. 1a BGSG zu verlängern.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1861 3.11.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1965 10.11.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung
15/2005 12.11.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze