Hier ist das Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6291)
AnzeigeA. Ziel
In einem Europa ohne Grenzkontrollen unterliegen die Anforderungen an die Bundespolizei einem zunehmenden Transformationsprozess. Um wachsende Aufgaben bei knapper werdenden Haushaltsmitteln weiter bewältigen zu können, müssen inner- und zwischenbehördliche Strukturen maßgeblich effizienter gestaltet werden, um dadurch mehr operative Kräfte für eine wirksame Bekämpfung der illegalen Migration, der Schleusungskriminalität und nicht zuletzt auch des internationalen Terrorismus zu gewinnen. Dieser Veränderungsbedarf ist ein ständiger Prozess. Ergebnisse sind fortwährend zu überprüfen und müssen gegebenenfalls weitere Anpassungen nach sich ziehen. Dies erfordert eine höhere Flexibilität bei der organisatorischen Ausgestaltung.
Darüber hinaus sind vereinzelt rein redaktionelle Bereinigungen im Nachgang zu der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei erforderlich.
B. Lösung
Zur Effizienzsteigerung sind die bisherigen Mittelbehörden der Bundespolizei in einer einzigen Oberbehörde zusammenzufassen. Die Flächenpräsenz wird durch Bundespolizeidirektionen gewährleistet, in denen die bisher 19 Bundespolizeiämter zusammengeführt werden. Entsprechend sind die gesetzlichen Behördenbezeichnungen zu ändern: statt mehrerer Bundespolizeipräsidien und einer Bundespolizeidirektion wird es künftig ein Bundespolizeipräsidium und mehrere Bundespolizeidirektionen geben. Die Behördenebene der Bundespolizeiämter entfällt.
Die Flexibilität bei der organisatorischen Ausgestaltung wird erhöht, indem auf eine gesetzliche Zuweisung einzelner Aufgaben oder Befugnisse an konkret benannte Behördenebenen verzichtet wird.
Eine Veränderung der Aufgaben oder Befugnisse der Bundespolizei ist damit nicht verbunden.
Zudem sind die erforderlichen redaktionellen Bereinigungen vorzunehmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6291 | 04.09.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6569 | 04.10.2007 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
16/6702 | 12.10.2007 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 21. September bis 11. Oktober 2007) |
16/7871 | 23.01.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):