Hier ist das Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1696)
AnzeigeA. Ziel
Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) sind die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten neu geordnet worden. Daher ist es erforderlich, die bisher in § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bzw. § 92b des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bund- oder länderübergreifenden Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen, die Bund und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Hierzu haben der Bund und die Länder einen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) geschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Staatsvertrag erfolgen. Das Zustimmungsgesetz ist im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes erforderlich.
B. Lösung
Verabschiedung dieses Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/1696 | 14.05.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/2014 | 10.06.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
17/2048 | 10.06.2010 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):