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Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost

In der Fassung vom 27.12.1993, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts vom 27.6.2017.

Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 2030-30

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Matthias Dörfler
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HTML fortlaufender Text 10.11.2006
BMJ/juris
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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