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Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Vom 21.5.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 26 vom 31.5.1999.

Hier ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/401)

A. Ziel

Aufgrund der Gesetze zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik vom 28. September 1994 (BGBl. I S. 2734) und vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2430) ist diese Erhebung bei den Bundestagswahlen 1994 und 1998 nicht durchgeführt worden. Da die genannten Gesetze die repräsentative Wahlstatistik nicht generell aufgehoben, sondern sie nur für die jeweilige Wahl ausgesetzt haben, müßte sie künftig bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland wieder stattfinden. Der Entwurf sieht die weitere Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen mit erweiterten Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses vor.

B. Lösung

Neuregelung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/401 23.2.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/635 23.3.1999 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze