Hier ist das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9038)
AnzeigeA. Ziel
Durch die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates1 und die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission2 sind die Grundlagen für die nationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung umstrukturiert und erweitert worden. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinien in nationales Recht.
B. Lösung
Durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden insbesondere die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt, die Sorgfaltspflichten der verpflichteten Unternehmen und Personen nach Maßgabe des Grundsatzes der Risikoorientierung ausdifferenziert und die Identifizierungspflicht hinsichtlich des hinter einem Vertragspartner stehenden wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Darüber hinaus werden der Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch angepasst und Folgeänderungen im Zollverwaltungsgesetz, im Investmentgesetz, in der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, in der Monatsausweisverordnung und in der Prüfungsberichtsverordnung sowie eine begleitende gebührenrechtliche Anpassung im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vorgenommen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/9038 | 05.05.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/9080 | 07.05.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/9631 | 18.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):