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Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Vom 27.4.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 19 vom 4.5.2001.

Hier ist das Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3764)

A. Ziel

Das Gesetzesvorhaben verfolgt im Wesentlichen die Ziele, 1. die Gewinnung von Wahlvorständen zu erleichtern, 2. das Wahlrecht mit dem Melderecht zu harmonisieren, 3. die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Aufstellung von Bewerbern durch Parteien im Bundeswahlgesetz umzusetzen, 4. die Stimmabgabe zu erleichtern und die Feststellung des Wahlergebnisses zu beschleunigen, 5. die Erstattung der Bundestagswahlkosten an die Länder neu zu regeln.

B. Lösung

1. Die Zahl der Beisitzer, die berufen werden können, wird erhöht; die gesetzlichen Voraussetzungen für das Anlegen von Wahlhelferdateien werden geschaffen; die Behörden werden verpflichtet, aus dem Kreis ihrer Bediensteten Personen für eine Berufung als Mitglieder des Wahlvorstandes zu benennen.

2. Die Einsicht in das Wählerverzeichnis wird grundsätzlich auf die Angaben zur eigenen Person beschränkt.

3. Die Wahl der Bewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen als Angelegenheit der inneren Ordnung der Parteien wird mit Blick auf die Anforderungen demokratischer Grundsätze präzisiert.

4. Die amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl werden abgeschafft.

5. Die entstandenen Kosten werden zu einem Teil genau abgerechnet (Grundansatz), zum anderen Teil wird ein bundeseinheitlicher Durchschnittsbetrag (fester Betrag) je Wahlberechtigten festgesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3764 4.7.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/4265 11.10.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
14/4647 14.11.2000 Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses)
14/5238 7.2.2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze