Hier ist das Fünftes Euro-Einführungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4555)
AnzeigeA. Ziel
Am 1. Januar 2002 wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Gesetz sollen ab diesem Zeitpunkt Bezugnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Fachrecht auf Deutsche Mark soweit erforderlich auf Euro umgestellt werden.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, die Vorbereitungen für die Umstellung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes, die in den Vollzug der Länder fallen, in die Wege zu leiten und bis spätestens Mitte 2000 abzuschließen. Für die Länder ist es unumgänglich, rechtzeitig die vom Bund beabsichtigten Umstellungsmodalitäten (Glättungen oder Umstellung zum amtlichen Umrechnungskurs) zu kennen, um ihrerseits vor dem 1. Januar 2002 die nötigen Verwaltungsmaßnahmen zur Umsetzung der Gesetze und Verordnungen durchführen zu können [Bundesratsdrucksache 259/99 (Beschluss)].
B. Lösung
Umstellung der Vorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Fachrechts soweit erforderlich von Deutsche Mark auf Euro, insbesondere Anpassung der Bußgeldrahmenvorschriften und Anpassung von Schwellenwerten zur Verwaltungsvereinfachung im Verhältnis 2 DM = 1 Euro.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4555 | 9.11.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5460 | 7.3.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):